Provision der Immobilienmakler | Maklergebühr | Vermietung
Bestellerprinzip für Makler

Seit dem 1. Juni 2015 gilt bundesweit ein neues Gesetz bei der Vermittlung von Wohnraum, das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, der ihn beauftragt: „wer bestellt, der bezahlt“. Für gewöhnlich ist das der Vermieter, der Hilfe bei einem Immobilienmakler zur Vermietung seiner Immobilie sucht. Vor der Gesetzesnovellierung zahlte in aller Regel der neue Mieter die Provision für den Makler, zumindest in Gebieten mit angespannter Wohnsituation, insbesondere in den Ballungsräumen größerer Städte.

Geltungsbereich des Bestellerprinzips

Die Gesetzesnovellierung von 2015 gilt ausschließlich für das Wohnungsvermittlungsgesetz, somit greift das Bestellerprinzip nicht bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien. Dies macht Sinn, da der hier auftretende Mieter Unternehmer und nicht Endverbraucher ist. Zudem ist seit Dezember 2020 die Provision für den Verkauf jeweils hälftig von Käufer und Verkäufer zu tragen, bei Mehrfamilienhäusern als Kapitalanlage sowie Gewerbeimmobilien zahlt üblicherweise nach wie vor nur der Käufer.

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